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   VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18   

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VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18 (https://dejure.org/2022,54252)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 11.07.2022 - 1 A 4057/18 (https://dejure.org/2022,54252)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2022 - 1 A 4057/18 (https://dejure.org/2022,54252)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1
    Südsudan: Subsidiärer Schutz bei innerstaatlichem bewaffneten Konflikt ohne inländische Fluchtalternative; keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung glaubhaft gemacht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18
    Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist unabhängig davon, ob bereits eine Vorverfolgung oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Abs. 1 AsylG (vgl. Art. 15 der Richtlinie 2011/95/EU) vorliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 -, juris Rn. 84 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 22).

    Denn die der Vorschrift zugrundeliegende Wiederholungsvermutung beruht wesentlich auf der Vorstellung, dass eine Verfolgungs oder Schadenswiederholung - bei gleichbleibender Ausgangssituation - aus tatsächlichen Gründen naheliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 21 ff.).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18
    Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist unabhängig davon, ob bereits eine Vorverfolgung oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Abs. 1 AsylG (vgl. Art. 15 der Richtlinie 2011/95/EU) vorliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 -, juris Rn. 84 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 22).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-901/19

    Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18
    Zu den im Rahmen der gebotenen umfassenden Wertung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigenden Faktoren gehören insbesondere die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte und die Dauer des Konflikts als Faktoren ebenso wie andere Gesichtspunkte, etwa das geografische Ausmaß der Lage willkürlicher Gewalt, der tatsächliche Zielort des Antragstellers bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder Gebiet und die Aggression der Konfliktparteien gegen Zivilpersonen, die eventuell mit Absicht erfolgt (EuGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - C-901/19 -, juris Rn. 43).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18
    Seite 22/28 die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18
    Nicht dazu zählen Rechtsgutsverletzungen, denen es an der asylerheblichen Intensität mangelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 37/88 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18
    Die Annahme einer Gruppenverfolgung setzt nämlich eine bestimmte Verfolgungsdichte voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2019 - 9 LB 136/19

    Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18
    Zu diesem Gesamteindruck trägt bei, dass auch die medizinische Versorgunglage, die in der Gesamtabwägung zu Seite 26/28 berücksichtigen ist (Nds. OVG, Urteil vom 24. September 2019 - 9 LB 136/19 -, juris Rn. 81 m.w.N.), im Südsudan eingeschränkt ist und das Gesundheitssystem quasi versagt.
  • RG, 13.06.1928 - I 15/28

    Patentverletzung; Rechtskraft

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18
    Seite 15/28 von diesem Vorwurf und wegen des mit den Rebellen geschlossenen Friedens aus einer anderen Inhaftierung entlassen worden sein wollte und sein Onkel sogar ein hohes Amt in der Regierung inne haben soll.
  • RG, 06.06.1928 - I 25/28

    Gilt die Ausschließung der Aufwertung von Bankguthaben durch § 66 des

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18
    In Konfliktzonen kam es durch Regierungs- und Oppositionskräfte, bewaffnete Milizen, die mit beiden verbunden sind, und sich bekriegende ethnische Gruppen zu Folter und Seite 25/28 Misshandlungen.
  • RG, 19.01.1929 - V 17/28

    Mit welchem Betrag kann das Ablösungsrecht der §§ 1150, 268 BGB. gegenüber einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18
    Seite 17/28 Aus den Schilderungen des Klägers ist kein wahrer Tatsachenkern herauszuarbeiten.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

  • RG, 24.03.1928 - I 3/28

    Unmöglichkeit der Leistung; Herausgabe des Ersatzvorteils

  • VG Göttingen, 04.07.2023 - 3 A 166/19

    Humanitäre Lage; Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Südsudan; schlechte

    Für humanitäre Helfer ist der Südsudan jedoch angesichts der instabilen Sicherheitslage einer der gefährlichsten Einsatzorte (Lagebericht S. 6) Für die südsudanesischen Landesteile Upper Nile, Warrap, Jonglei, Unity, Eastern Equatoria und Central Equatoria (ggf. mit Ausnahme der Hauptstadt H.) geht das Gericht deshalb vom Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts aus, der eine ernsthafte individuelle Bedrohung für Leben oder Unversehrtheit jeder Zivilperson, die sich in diesem Gebiet aufhält, bedeutet (s.a. VG Oldenburg, Urteil vom 11.07.2022 - 1 A 4057/18 -, juris S. 24 ff.).
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